Kaum ein Wort taucht in Genehmigungsbescheiden, Umweltverträglichkeitsprüfungen und politischen Sonntagsreden so zuverlässig auf wie „vertretbar“. Ein Eingriff sei „vertretbar“, ein Verlust „im vertretbaren Rahmen“, ein Risiko „wirtschaftlich vertretbar“. Das Wort klingt nüchtern, sachlich, fast beruhigend. Genau darin liegt sein Problem: „Vertretbar“ behauptet, ein objektives Urteil zu fällen, obwohl es in Wahrheit nur einen Vergleich anstellt – und Vergleiche brauchen einen Bezugspunkt. Wer diesen Bezugspunkt festlegt, entscheidet, was als vertretbar gilt. Und genau hier trifft sich der Begriff mit dem Shifting Baseline Syndrome.
Ein Wort ohne festen Boden
„Vertretbar“ ist grammatisch ein Verbaladjektiv zu „vertreten“ – etwas, das man vor sich selbst oder vor anderen verantworten, rechtfertigen, „vertreten“ kann. Es beschreibt also keine absolute Größe wie ein Gewicht oder eine Temperatur, sondern ein Verhältnis: zwischen einer Handlung und einem Maßstab, an dem sie gemessen wird. Das Tückische ist, dass dieser Maßstab im Wort selbst unsichtbar bleibt. Wenn ein Bauprojekt als „naturschutzrechtlich vertretbar“ eingestuft wird, klingt das, als gäbe es eine feste, überzeitliche Linie, die nicht überschritten wurde. Tatsächlich aber wird der amtierende Ist-Zustand der Natur – nicht ihr historischer Reichtum – zum stillschweigenden Referenzpunkt.
Die Baseline verschiebt sich, das Urteil bleibt gleich
Genau das ist die Mechanik des Shifting Baseline Syndrome: Jede Generation hält den Naturzustand ihrer eigenen Jugend für den Normalfall. Ein Gutachter, der heute beurteilt, ob der Verlust einer Feldlerchen-Population „vertretbar“ ist, vergleicht diesen Verlust mit dem gegenwärtigen, bereits ausgedünnten Bestand – nicht mit der Fülle, die vor fünfzig Jahren noch selbstverständlich war. Das Ergebnis ist ein Wort, das über Jahrzehnte hinweg dieselbe beruhigende Funktion behält, während der Zustand, auf den es sich bezieht, sich kontinuierlich verschlechtert. „Vertretbar“ wird so zu einer Art Gummiband: Es dehnt sich mit jedem Verlust ein Stück weiter, ohne dass jemand das Gefühl hat, es sei gerissen.
Das ist kein Zufall und selten böse Absicht. Es liegt in der Natur des Wortes selbst, dass es relational funktioniert. Ein Verwaltungsjurist, der „vertretbar“ schreibt, orientiert sich an dem, was ihm als Ausgangslage vorliegt – an Kartierungen, Bestandszahlen, Erfahrungswerten seiner eigenen beruflichen Sozialisation. Wenn diese Ausgangslage selbst schon das Resultat jahrzehntelanger Erosion ist, wird die Erosion Teil der Rechnungsgrundlage, nicht ihr Gegenstand.
Wer profitiert vom Verschweigen des Maßstabs
Diese begriffliche Unschärfe ist praktisch, für manche sogar willkommen. Ein Vorhabenträger, der einen Eingriff rechtfertigen will, hat ein Interesse daran, dass „vertretbar“ unbestimmt bleibt – denn eine unbestimmte Norm lässt sich leichter erfüllen als eine, die an einen historischen Referenzzustand gebunden wäre. Würde man stattdessen fragen: „Vertretbar gemessen woran – gemessen an 1970? An 1990? An dem, was noch vor zehn Jahren hier lebte?“, würde das Wort seine beruhigende Kraft verlieren und stattdessen zu einer unbequemen, aber ehrlichen Frage werden.
Bemerkenswert ist, dass dieser Mechanismus auch dann fortwirkt, wenn er längst erforscht und benannt ist: Selbst unter Fachleuten, die den Begriff kennen, bleibt der Bestand der eigenen Ausbildungszeit oft der gefühlte Nullpunkt – Wissen über das Phänomen ersetzt nicht die eigene, persönlich erlebte Erinnerung.
Ein Vorschlag: Vertretbarkeit historisieren
Wer das Shifting Baseline Syndrome ernst nimmt, kann nicht bei der Kritik an vergessenen Fischbeständen oder verschwundenen Schwalbenschwärmen stehen bleiben. Er muss auch die Sprache befragen, mit der Verluste verwaltet werden. „Vertretbar“ sollte nie ohne Bezugsjahr stehen dürfen. Eine ehrliche Formulierung würde lauten: „vertretbar gemessen am Zustand von [Jahr X]“ – nicht, weil das Recht überall historische Referenzjahre vorschreiben müsste, sondern weil allein das Aussprechen des Bezugspunkts die stille Verschiebung sichtbar macht, die sonst unbemerkt bleibt.
Solange „vertretbar“ ohne Maßstab bleibt, ist es kein Urteil über die Sache, sondern ein Urteil über die Erwartungen der jeweils fragenden Generation. Und Erwartungen, das lehrt das Shifting Baseline Syndrome, sind das Erste, was sich verschiebt, ohne dass es jemand bemerkt.
Die fehlende Bilanz – und das fehlende Gegenwort
Was der bisherigen Diskussion um „vertretbar“ fehlt, ist die einfachste aller Fragen: Wie viel haben wir eigentlich schon verbraucht? Und diese Frage stellt sich nicht nur bei Fläche. Wie viel Hektar Feuchtwiese, Streuobstwiese, Offenland sind seit 1970 in einer Gemeinde verschwunden? Wie viele Alteichen, Kopfweiden oder alte Streuobstbestände wurden gefällt, und wie viele Jahrzehnte braucht es, ehe ein Ersatz dieselbe ökologische Funktion erfüllt? Wie hat sich die Zahl der Arten verändert, die eine Wiese, ein Waldrand, ein Feldgehölz trägt – und was ist mit der Vegetationsstruktur selbst, mit Krautsäumen, Hecken, Totholz? Und schließlich: Was bedeutet der kumulierte Verlust an Baumkronen, Bodenversiegelung und Verdunstungsfläche für das Mikroklima eines Ortes – für Hitzeinseln, Kaltluftabfluss, Wasserhaushalt? Jede dieser Kategorien hat ihre eigene Bilanz, und jede wird für sich genommen als „vertretbar“ abgehandelt, obwohl sich ihre Wirkungen gegenseitig verstärken. Solange jeder Eingriff einzeln gegen den jeweils aktuellen Ist-Zustand geprüft wird, bleibt „vertretbar“ folgenlos-beruhigend. Erst eine kumulative Bilanz über all diese Ebenen hinweg – Woher kommen wir, wohin wollen wir – macht aus einem Gefühl eine überprüfbare Grenze.
Bezeichnend ist zudem, dass „vertretbar“ praktisch kein etabliertes Gegenwort kennt. „Nicht vertretbar“ klingt matt, „inakzeptabel“ moralisch überladen – und wird deshalb gemieden. Eine Sprache, die für die Zustimmung ein neutrales Alltagswort bereithält, für die Ablehnung aber nur Verstärkungen, macht das Ja strukturell leichter als das Nein.
Die eigentliche Umkehrung wäre daher, die Frage zu drehen: nicht „wie viel Verlust ist noch vertretbar?“, sondern „was muss unbedingt erhalten bleiben?“ – eine Fläche, ein Bestand, eine Untergrenze, die man sich selbst vorgibt, bevor der nächste Einzelfall zur Genehmigung ansteht. Das wäre echte Selbstbegrenzung: nicht die fortlaufende Rechtfertigung des nächsten kleinen Verlusts, sondern ein vorab gesetztes Ziel, an dem sich jeder Einzelfall messen lassen muss.
Damit bleiben drei Fragen, an denen sich zeigt, ob es mit dieser Umkehrung ernst gemeint ist. Was müssen wir schützen – welche Flächen, Arten, Bäume, Vegetationsstrukturen gelten als nicht verhandelbar, statt als nächster Posten in der Vertretbarkeits-Rechnung? Wann fangen wir damit an – denn jedes weitere Jahr, in dem „vertretbar“ ohne Bezugspunkt bleibt, verschiebt die Baseline ein Stück weiter und macht die Ausgangslage der nächsten Bilanz ärmer. Und wie stark muss der Schutz ausfallen, damit er nicht selbst wieder zur Verhandlungsmasse wird – denn eine Untergrenze, die man bei Bedarf nachträglich absenkt, ist keine Grenze, sondern nur ein verzögertes „vertretbar“.
